- anklagen
- anlasten; anschuldigen; inkriminieren; beschuldigen; unterstellen; bezichtigen; verklagen; verdächtigen
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an|kla|gen ['ankla:gn̩], klagte an, angeklagt <tr.; hat:1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen:jmdn. des Diebstahls, wegen Diebstahl anklagen; der Staatsanwalt klagte sie wegen Totschlag an.2. wegen etwas beschuldigen, für etwas verantwortlich machen:er klagte sich als der Schuldige/(seltener:) den Schuldigen an; soziale Missstände anklagen (öffentlich als unverantwortlich herausstellen, anprangern).* * *
ạn||kla|gen 〈V. tr.; hat〉1. vor Gericht anschuldigen, beschuldigen2. beschuldigen● jmdn. wegen eines Verbrechens \anklagen; Missstände \anklagen* * *
ạn|kla|gen <sw. V.; hat:1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen; gegen jmdn. ↑ Anklage (1 a) wegen etw. erheben:jmdn. des Hochverrats, des Mordes an jmdm. a.;er wurde angeklagt und zum Tode verurteilt;das Gericht hat ihn wegen Hochverrats angeklagt;der Richter sprach die angeklagten Männer des Mordes schuldig.2. wegen etw. beschuldigen, für etw. verantwortlich machen:er klagte sich als der eigentliche Schuldige/(seltener:) den eigentlichen Schuldigen an;der Film klagt die sozialen Missstände an (zeigt sie in anklägerischer Weise).* * *
ạn|kla|gen <sw. V.; hat: 1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen; gegen jmdn. Klage wegen etw. erheben: jmdn. des Hochverrats, des Mordes an jmdm. a.; er wurde angeklagt und zum Tode verurteilt; das Gericht hat ihn wegen Hochverrats angeklagt. 2. wegen etw. beschuldigen, für etw. verantwortlich machen: er klagte sich als der eigentliche Schuldige/(seltener:) den eigentlichen Schuldigen an; der Film klagt die sozialen Missstände an; Das ist mir ganz einerlei, ob dieser oder jener mich der Selbstgefälligkeit anklagt (Th. Mann, Krull 18); ein anklagendes Buch.
Universal-Lexikon. 2012.